| Allgemeine Geschäftsbedingungen
von team eyedesign
1. Vertragsabschluss
1.1 Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen
von team eyedesign. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn team eyedesign ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Auch wenn beim Abschluss über weitere Verträge
hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten die AGB von
team eyedesign im kaufmännischen Verkehr in ihrer jeweils
gültigen Fassung, es sei denn die Vertragspartner vereinbaren
schriftlich etwas anderes.
1.3 Angebote von team eyedesign sind freibleibend und unverbindlich,
es sei denn das Angebot ist ausdrücklich schriftlich
als bindend bezeichnet. Angebote des Auftraggebers sind für
diesen vier Wochen verbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche
Auftragsbestätigung von team eyedesign oder dadurch zustande,
dass team eyedesign den Auftrag ausführt.
1.4 team eyedesign kann Subunternehmer mit der Durchführung
der Leistungen beauftragen.
2. Leistungsumfang
2.1 Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen bestimmen
sich zunächst nach dem Vertrag, dann nach der schriftlichen
Auftragsbestätigung von team eyedesign. Abänderungen
oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch team eyedesign.
2.2 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der
von team eyedesign zu erbringenden Leistungen ändern,
so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber
team eyedesign äußern. Team eyedesign kann die
Ausführung des Änderungsverlangens verweigern, wenn
die übliche Vergütung nicht zugesagt wird, die Ausführung
im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten nicht zumutbar
ist oder einen unverhältnismäßigen personellen
oder technischen Aufwand erfordert.
2.3 Es wird vermutet, dass die beauftragten Änderungen
die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern.
Team eyedesign teilt dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen
Zeitspanne den erforderlichen Mehraufwand sowie voraussichtliche
Änderungen des Zeitplans mit. Die Vergütung richtet
sich nach der jeweils gültigen Preisliste von team eyedesign.
Wenn der Auftraggeber der Abänderung nicht innerhalb
von zehn Werktagen nach Zugang schriftlich zustimmt, führt
team eyedesign den Vertrag ohne Berücksichtigung des
Änderungswunsches aus.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber unterstützt team eyedesign bei
der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen.
Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen
von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software,
soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden diese erfordern.
Der Kunde wird team eyedesign hinsichtlich der von team eyedesign
zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
3.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, team eyedesign
im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zu beschaffen,
hat der Kunde diese team eyedesign umgehend und in einem gängigen,
unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format
zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass
team eyedesign die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen
Rechte erhält.
3.3 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller team
eyedesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte
er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt
sein, stellt der Auftraggeber team eyedesign von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
3.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten
vor.
4. Leistungszeit, Verzögerungen
4.1 Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich,
soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Teillieferungen
sind zulässig.
4.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
(z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine
Störungen der Telekommunikation usw.) und Umstände
im Verantwortungsbereich des Kunden ( z.B. nicht rechtzeitige
Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch
dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat team eyedesign nicht
zu vertreten und berechtigen team eyedesign, das Erbringen
der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4.3 Team eyedesign gerät nur durch Mahnung in Verzug.
Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen
zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen
sein. Sie dürfen nicht kürzer als zwölf Arbeitstage
sein.
5. Fälligkeit, Aufrechnung und Abtretung
5.1 Die Zahlungen sind sofort nach Eingang der Rechnung ohne
Abzug fällig. Team eyedesign kann Verzugszinsen in Höhe
von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Beim Verzug des Auftraggebers ist team eyedesign berechtigt,
sämtliche noch ausstehende Forderungen und alle bis zum
vollen Ausgleich fällig werdenden Forderungen sofort
fällig zu stellen.
5.2 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen
wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen
der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen
Dritter.
5.3 Leistungen, insbesondere Dienstleistungen, die nicht
ausdrücklich von dem jeweiligen Vertrag erfasst sind,
sind gesondert zu vereinbaren und nach Aufwand entsprechend
der jeweils gültigen Vergütungssätze von team
eyedesign zu vergüten. Von team eyedesign erstellte Kostenvoranschläge
oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
5.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.5 Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist team eyedesign
berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Für Leistungen,
die nach Aufwand berechnet werden, erfolgt die Abrechnung
im zeitlichem Zusammenhang mit ihrer Durchführung oder
jeweils am Monatsende gegen Nachweis des erbrachten Aufwandes
sowie der Zusatzkosten.
5.6 Liegt die Rechnungsanschrift außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland, so gehen Gebühren für Auslandsüberweisungen
zu Lasten des Kunden.
5.7 Mit Gegenansprüchen kann der Kunde weder aufrechnen
noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche.
5.8. Der Auftraggeber kann Ansprüche aus diesem Vertrag
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von team eyedesign
an Dritte abtreten.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Die Entwürfe und Zeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung von team eyedesign weder im Original noch bei
der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung von
Teilen ist unzulässig.
6.2 Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten
von team eyedesign (Entwürfe, Konzepte für Präsentationen,
das Seitendesign, u.ä.) unterliegen dem Urheberechtssgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann,
wenn die nach § 2 Urheberechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.
6.3 Alle im Absatz 6.2 genannten Gestaltungsleistungen dürfen
ohne ausdrückliche Einwilligung von team eyedesign nicht
verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen -
ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
berechtigt team eyedesign, eine Vertragsstrafe in Höhe
der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6.4 team eyedesign hat das Recht, auf der Homepage bzw. an
zentraler Stelle der Website als Urheber genannt zu werden.
Neben dem Copyrightvermerk darf team eyedesign einen direkten
Link auf die eigene Homepage einrichten - und zwar entweder
auf der Homepage oder auf einer separaten Seite, die bei dem
Copyrightvermerk differenziert wird. Team eyedesign erhält
das Recht, von der eigenen Website einen Verweis als Referenz
auf die Homepage des Kunden einzurichten. Eine Verletzung
des Rechts auf Namensnennung berechtigt team eyedesign, Schadensersatz
zu fordern. Sofern team eyedesign allerdings den Auftraggeber
nach Abnahme des Werkes nicht explizit zur Namensnennung auffordert,
wird stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadensersatzansprüche
verzichtet. Eine weitere Ausnahme bilden selbstverständlich
Projekte, die im Rahmen für Agenturen ausgeführt
werden, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und
team eyedesign um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
6.5 Team eyedesign überträgt dem Auftraggeber die
für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte
an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarungen. Die Nutzungsrechte
gehen automatisch nach vollständiger Bezahlung der Vergütung
über. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung
ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich
gestattet. Team eyedesign kann den Einsatz solcher Leistungen,
mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug
befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
7. Abnahme
7.1 Nach ihren Lieferungen und Leistungen kann team eyedesign
von dem Auftraggeber eine schriftliche Erklärung verlangen,
dass die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig
und mangelfrei ist. Die Erklärung darf nur verweigert
werden, wenn die Lieferung oder Leistung wesentliche oder
nicht nachbesserungsfähige Mängel hat.
7.2 Die Erklärung gilt als abgegeben, wenn der Auftraggeber
die Vertragsgegenstände länger als vier Wochen seit
der Lieferung rügelos nutzt oder seine Billigung auf
andere Weise ausdrückt, z.B. durch Schweigen auf ein
Annahme- oder Abnahmeverlangen oder durch Zahlung der Vergütung.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Team eyedesign behält sich die Urheberrechte sowie
das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum
vollständigen Ausgleich aller bestehenden Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.
8.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
8.3 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust
hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung
der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt vorbehalten.
8.4 Die Bereitstellung der Inhalte und Informationen der
Website oder anderen Projekten im Internet erfolgt auf Gefahr
und für Rechnung des Auftraggebers.
9. Mängelhaftung
9.1 Die von team eyedesign geschuldete vereinbarte Beschaffenheit
ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen
mit dem Kunden und nicht aus sonstigen gewerblichen Aussagen,
Prospekten, Beratungen und dergleichen. Die Übernahme
einer Garantie ist damit nicht verbunden.
9.2 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung
sind ausgeschlossen.
9.3 Mängel werden nach Wahl von team eyedesign durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Dienstleistungen
können von team eyedesign wiederholt werden. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, alle Leistungen von team eyedesign unverzüglich
entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften (§§
377, 378 HGB) durch einen qualifizierten Mitarbeiter untersuchen
zu lassen. Die Feststellung von Mängeln hat der Kunde
team eyedesign unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln
innerhalb von zehn Tagen nach Entgegennahme, schriftlich unter
genauer Beschreibung mitzuteilen. Falls die Nacherfüllung
mehrfach fehlschlägt, bleibt dem Kunden vorbehalten,
vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
9.4 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Rechts- und/oder
Sachmängeln im Verbrauchsgüterkauf verjähren
nach Maßgabe folgender Bestimmungen bei neu hergestellten
Sachen und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei gebrauchten
Sachen in einem Jahr. In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf
vorliegt, finden die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf
keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Kunden wegen
Rechts- und/oder Sachmängeln verjähren in einem
Jahr. Für gebrauchte Sachen ist die Mängelhaftung
ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der
Übergabe der Kaufsache oder mit der Abnahme der Werkleistung.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1 Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind
ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
aus der Übernahme einer Garantie oder der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der
Schadensersatz für die fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren vertragstypischen
Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt des Weiteren
nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet
team eyedesign insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht,
dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen
und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten
mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
von team eyedesign.
11. Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache
oder des Werks bestehenden Pflichtverletzungen nur zurücktreten,
wenn team eyedesign diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Soweit team eyedesign die Pflichtverletzung nicht zu vertreten
hat, trägt der Kunde bei einem Rücktritt oder vorzeitige
Beendigung des Vertrages die vereinbarte Vergütung, wobei
der Kunde berechtigt ist, den Nachweis zu führen, dass
Aufwendungen erspart wurden.
12. Honorar
12.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
steht dem team eyedesign ein Werklohn (Honorar) nach seinen
jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes
Honorar zu.
12.2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen
sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der
Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar
werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
12.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte,
Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.),
auch wenn deren Beschaffung durch den Team eyedesign erfolgt,
sind gesondert zu bezahlen.
12.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner
gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
12.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige
grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten.
Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen
Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
12.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung
des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand,
steht dem team eyedesign mangels anderer Vereinbarung pauschal
die Hälfte des zu errechnenden Honorars zuzüglich
aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall
unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen
der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten
Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu
bezahlen.
12.7. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer
in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
13. Zahlung
13.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe
von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort bar zur
Zahlung fällig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird,
sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen
ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen
sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der
Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung
etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des team
eyedesign vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des
Postwegs gerichtlicher Eingaben gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme
wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche
geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
13.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen,
ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung
Rechnung zu legen.
13.3. Im Fall des Verzugs gelten - unbeschadet übersteigender
Schadenersatzansprüche - Zinsen und Zinseszinsen in der
Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem
Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung
ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Januar des
entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte
Kalenderjahr maßgebend.
13.4. Mahnspesen und die Kosten - auch außergerichtlicher
- anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
13.5. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners
übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger
Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung
durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
14.2 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Deutsche
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
14.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von team eyedesign,
sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist. Team eyedesign ist auch berechtigt, die Klage bei dem
Gericht zu erheben, dass für den Sitz des Auftraggebers
allgemein zuständig ist.
team eyedesign, Inhaber: Jörg Jannasch
Geissleite 26, 97289 Thüngen, Tel. 09360/ 9932-999, Fax:
09360/ 9932-995
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