| Ihre Seiten wurden aus
dem Google Index entfernt?
Es kommt vor, dass Google eine oder mehrere Seiten
einer URL aus dem Index ausschließt. Die Ursache: Verstoß
gegen die Richtlinien für Webmaster, die von Google herausgegeben
wurden. Der Ausschluss ist eine drastische Maßname von
Google, einer zunehmenden "Verschmutzung" im Internet
und damit verfälschten Suchergebnisse entgegenzuwirken.
Dabei unterscheidet Google nicht zwischen seriösen und
unseriösen Websiteangeboten. Die Richtlinien sind klar
und Google hat Formulare
zur Verfügung gestellt, um Websites zu melden, die
nicht den Richtlinien entsprechen. Unabhängig davon,
ob die Suchmaschine für Ihr Unternehmen Marktanteil am
Umsatz hat/te, ist die Entfernung im Suchindex des Markführers
meist schmerzlich.
Die konkreten Gründe für den Ausschluss aus dem
Such-Index sind von Fall zu Fall unterschiedlich und werden
in der Regel von Google benannt. Ob Sie als seriöser
Websitebetreiber die Ursache kennen, aus wessen Sichtweise
ein Ausschluss gerechtfertigt ist oder wie un/bewusst gegen
die Richtlinien verstoßen wurde - wir
bieten Ihnen an, ihre Website zu überprüfen
und machen Optimierungs- Vorschläge zur Verbesserung
der Suchmaschinenfreundlichkeit nach Webmaster Richtlinien.
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Ihre Benachrichtigung
von Google:
Sehr geehrter Seiteninhaber oder Webmaster der Domain
beispiel.de,
während der Indexierung Ihrer Webseiten mussten
wir feststellen, dass auf Ihrer Seite Techniken angewendet
werden, die gegen unsere Richtlinien für Webmaster
verstoßen. Sie können diese Richtlinien unter
folgender Webadresse finden:
http://www.google.de/webmasters/guidelines.html
Um die Qualität unserer Suchmaschine sicherzustellen,
haben wir bestimmte Webseiten zeitlich befristet aus
unseren Suchergebnissen entfernt. Zurzeit sind Seiten
von beispiel.de für eine Entfernung über einen
Zeitraum von wenigstens 30 Tagen vorgesehen.
Wir haben auf Ihren Seiten insbesondere die Verwendung
folgender Techniken festgestellt:
* verborgener Text auf beispiel.de, z. B.
Beispiel- Text Ihrer Homepage,
welchen Google versteckt auf Ihrer Homepage festgestellt
hat.
Gerne würden wir Ihre Seiten in unserem Index behalten.
Wenn Sie wünschen, dass Ihre Seiten wieder von
uns berücksichtigt werden, korrigieren oder entfernen
Sie bitte alle Seiten, die gegen unsere Richtlinien
für Webmaster verstoßen. Wenn dies erfolgt
ist, besuchen Sie bitte die folgende Webadresse, um
weitere Informationen zu erhalten und einen Antrag auf
Wiederaufnahme in unseren Suchindex zu stellen:
https://www.google.com/webmasters/tools/reinclusion?hl=de
Mit freundlichen Grüßen
Google Search Quality Team |
team eyedesign® Page-Ranking verfügt über langjähriges
Know how und verfolgt die Entwicklungen von Suchmaschinen
stetig. Wir kennen Anforderungen und Wünsche des Unternehmers
ebenso wie die Richtlinien für Webmaster und überarbeiten,
korrigieren und optimieren Ihre Homepage für einen Neueintrag
in den Google Index. Wir bieten einen Website-
Check, der Ihnen Aufschluss geben wird welche Faktoren
zum Ausschluss geführt haben, welche Faktoren sich negativ
oder positiv auf die Suchmaschinen auswirken und welche Maßnamen
für eine suchmaschinenfreundliche Homepage sinnvoll sind.
Auf Wunsch erhalten Sie ein Angebot zur SEO-
Optimierung mit Qualitätsgarantie.
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